Wie viel Eigenkapital brauche ich wirklich? Warum es den Zinssatz so stark beeinflusst, was als Eigenkapital gilt und konkrete Münchner Rechenbeispiele.
20–25 %
Kaufpreis als Eigenkapital
Plus alle Kaufnebenkosten (ca. 9 %)
80 %
Beleihungsauslauf
Angestrebte Schwelle für gute Konditionen
60 %
Beleihungsauslauf
Schwelle für Bestkonditionen
In München ist die Faustformel 20 % Eigenkapital eine Mindestempfehlung. Die hohen Kaufpreise bedeuten, dass selbst diese Quote erhebliche Eigenleistung erfordert – bei einer 600.000-€-Wohnung sind das 120.000 € plus ca. 54.000 € Nebenkosten. Wer weniger einbringt, zahlt höhere Zinsen und trägt mehr Risiko bei Wertänderungen.
Banken staffeln den Zinssatz nach Beleihungsauslauf. Je mehr Eigenkapital, desto günstiger Ihr Zins.
| Beleihungsauslauf | Zinsaufschlag | Beispielzins |
|---|---|---|
| bis 60 % | 0,00 % | 3,35 % |
| 60–70 % | +0,10 % | 3,45 % |
| 70–80 % | +0,20 % | 3,55 % |
| 80–90 % | +0,40 % | 3,75 % |
| 90–100 % | +0,80 % | 4,15 % |
| über 100 % | +1,20 %+ | 4,55 %+ |
Nicht nur Bargeld zählt – Banken akzeptieren verschiedene Vermögensformen, jedoch zu unterschiedlichen Konditionen.
Kontoauszüge der letzten 3 Monate nachweisen. Mittel müssen mindestens 2–3 Monate auf eigenen Konten vorhanden sein.
Goldstandard – volle Anrechnung
Auch nicht-zuteilungsreife Verträge werden als Eigenkapital oder Sicherheit anerkannt. Guthaben mit 100 % Akzeptanz.
Volle Anrechnung des eingezahlten Guthabens
Aktien, Fonds, ETFs werden mit Sicherheitsabschlag von 20–40 % bewertet. Depotauszug aktuell (max. 3 Monate alt) erforderlich.
Anrechnung ca. 60–80 % des Depotwerts
Klassische kapitalbildende Lebensversicherungen werden als Sicherheit akzeptiert. Riester und Rürup meist ausgenommen.
Bescheinigung des Versicherers erforderlich
Geldschenkungen von Eltern oder Großeltern. Schenkungsvertrag und Kontonachweis erforderlich. Bis 400.000 € steuerfrei (alle 10 Jahre).
Schenkungsvertrag und Herkunftsnachweis beibringen
Eigene Arbeitsleistung beim Bau/Umbau. Realistisch bis 30.000 € anerkannt. Leistungsverzeichnis und Stundennachweis nötig.
Maximal 30.000 € – detaillierter Nachweis nötig
Bereits bezahltes Grundstück wird als Eigenkapitalersatz angerechnet. Aktueller Grundbuchauszug und Wertgutachten erforderlich.
Volle Anrechnung – sehr wirksam in München
Darlehen von Verwandten mit schriftlichem Vertrag. Banken prüfen, ob das Darlehen nachrangig ist. Tilgungsaussetzung während Bankdarlehen oft verlangt.
Nur in Kombination mit ausreichend Eigenkapital sinnvoll
Solide für 2-Zimmer-Wohnung Randlage
Typisch für 3-Zimmer-Wohnung mittlere Lage
Reihenhaus oder große Wohnung Toplagen
Monatsraten bei 3,5 % Zins und 2 % Tilgung. Eigene Berechnung kann abweichen.
Für eine typische Münchner Wohnung (400.000–700.000 €) empfehlen wir mindestens 20–25 % des Kaufpreises plus alle Kaufnebenkosten (ca. 9 %). Bei 500.000 € Kaufpreis sind das ca. 145.000 € Eigenkapital. Weniger ist technisch möglich (Vollfinanzierungen ab ca. 10 % EK), aber deutlich teurer und risikoreicher.
Eine Vollfinanzierung ohne Eigenkapital ist möglich, aber nur wenige Banken bieten sie an, und der Zinsaufschlag beträgt 0,8–1,2 % – bei 500.000 € Darlehen über 15 Jahre sind das 60.000–90.000 € Mehrkosten. Außerdem müssen die Kaufnebenkosten fast immer aus Eigenmitteln finanziert werden. Unsere Empfehlung: lieber 12–18 Monate länger sparen.
Die Schwelle liegt bei 60 % Beleihungsauslauf – das heißt, Ihr Darlehen macht höchstens 60 % des Beleihungswerts aus. Der Beleihungswert ist in der Regel 10–20 % unter dem Kaufpreis angesetzt. Für Bestkonditionen brauchen Sie also mindestens 40 % des Kaufpreises als Eigenkapital – zuzüglich der Nebenkosten.
Ja, sogenannte "Muskelhypothek" – Banken akzeptieren realistische Eigenleistungen bis ca. 30.000 €. Voraussetzung ist ein detailliertes Leistungsverzeichnis und der Nachweis entsprechender handwerklicher Kenntnisse. Übertriebene Schätzungen werden von erfahrenen Bankgutachtern kritisch bewertet.
Banken sehen es gern, wenn das Eigenkapital mindestens 3 Monate vor der Kreditanfrage auf Ihren Konten nachweisbar ist. Plötzlich auftauchende Beträge erfordern eine Herkunftserklärung. Schenkungen sollten deshalb frühzeitig überwiesen und mit einem Schenkungsvertrag dokumentiert werden.
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